Q&A – OER-Programm

Häufig gestellte Fragen zum OER-Programm OpenEdu-RLP

Sind wir als zentrale Einrichtung oder überfachlicher Bereich unserer Hochschule antragsberechtigt?

Ja, zentrale und fachübergreifende Einrichtungen der Hochschulen in Rheinland Pfalz sind antragsberechtigt.

 

An wen kann ich mich richten, wenn ich Fragen zum Antragsverfahren habe?

Wir sind für alle Fragen rund um die Antragstellung für Sie unter oer-programm@vcrp.de erreichbar.

 

Wer hilft mir bei technischen Fragen?

Bei technischen fragen wenden Sie sich bitte an oer-programm@vcrp.de.

 

Wie kann ich meine Aufzeichnungen aus BigBlueButton/dem Videokonferenzdienst RLP bergen?
Hierzu finden Sie eine ausführliche Erklärung im Support-Dokument zur Bergung aus landesweiten Systemen.

 

Wie kann ich meine Panopto-Videos bergen?
Hierzu finden Sie eine ausführliche Erklärung im Support-Dokument zur Bergung aus landesweiten Systemen.

 

Können wir uns als geförderte Service-Abteilung einer Hochschule/Universität bei diesem Kooperationsantrag beteiligen oder soll der Antrag besser über eine aktuell nicht geförderte Einrichtung unserer Hochschule erfolgen?

Sofern die Förderungen sich nicht überschneiden und es damit nicht zu einer Doppelförderung kommt, ist eine Beteiligung möglich. Dabei ist jedoch im Förderantrag detailliert abzugrenzen, inwiefern die beantragten Förderungen durch das OER-Programm sich von den bereits geförderten Aktivitäten abgrenzen oder darüber hinausgehen.

 

Sind auch offene Bildungsmaterialien förderfähig, die sich primär und fachübergreifend an alle Lehrenden richten und im Rahmen eines didaktisch durchdachten OpenOlat-Selbstlernkurses angeboten werden?

Da diese Bildungsmaterialien ebenso ein Curriculum im weiteren Sinne des Begriffs in einem überfachlichen Bereich adressieren, bewegen sie sich somit im förderwürdigen Bereich.

 

Sind offene Bildungsmaterialien für Lehrende auch dann förderfähig, wenn sie nicht direkt curricular in Studiengängen einer der Hochschulen Anwendung finden? (z. B. Weiterbildungskurse für Lehrende in Richtung Lernpfade und Selbsttests in OpenOlat, Lernmodule mit Captivate erstellen etc.)

Da diese Bildungsmaterialien ebenso ein Curriculum im weiteren Sinne des Begriffs in einem überfachlichen Bereich adressieren, bewegen sie sich somit im förderwürdigen Bereich.

 

Können Fördergelder auch außerhalb des Förderzeitraumes verausgabt werden, wenn die Projektdauer über den Förderzeitraum hinausgeht?

Alle Fördergelder müssen bis spätestens Ende 2023 verausgabt werden. Eine darüber hinausgehende Förderung ist nicht möglich.

 

Sind Projekte mit Partnern außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz per Letter of Intent möglich und förderfähig?

Ja, eine Projektbeteiligung von Partnern außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ist möglich und erwünscht. Doch die Förderfähigkeit begrenzt sich auf Hochschulen und Universitäten innerhalb des Landes. Eine genaue Abgrenzung im Projektantrag ist hier unbedingt erforderlich.

 

Kann eine bereits entwickelte Lern-App ebenfalls förderfähig sein?

Sofern die App unter einer offenen Lizenz hochgeladen und bereitgestellt wird und ihr Inhalt Lehr- und/oder Lernmaterial enthält, das ebenfalls offen lizenziert ist, ist auch eine Lern-App ggf. förderfähig.

 

Können sich Hochschulen ausserhalb RLPs beteiligen?

“Die Mitwirkung von nicht antragsberechtigten Kooperationsbeteiligten ist erwünscht, jedoch nicht förderfähig.” (Kapitel 5 der Ausschreibung)
Eine Kooperation mit weiteren Partnern wird begrüßt. Förderfähig sind allerdings nur Hochschulen aus Rheinland-Pfalz nach §1 HochSchG RLP. Partner, die nicht aus Rheinland-Pfalz stammen, müssen anfallende Ausgaben selbst tragen. In diesem Fall sollte das auch aus dem Letter of Intent hervorgehen.

 

Ist die elektronische Übermittlung der Antragsunterlagen ausreichend oder müssen die vollständigen Unterlagen auch per Post beim VCRP eingehen?

Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt per E-Mail an oer-programm@vcrp.de auf Basis der auf https://www.vcrp.de/projekte/oer-programm/ zum Download hinterlegten Vorlagen.

 

Worauf bezieht sich die erwähnte Bestandsaufnahme von OER?

Die am Ende von Kap. 4 erwähnte Bestandsaufnahme umfasst ausschließlich jene OER, die Bestandteil des Förderantrags sind. Es wird nicht erwartet, darüber hinaus erstellte Materialien aufzuführen, die nicht gefördert werden sollen (vgl. Kapitel 4 Antragsverfahren und -kategorien).