Förderausschreibung OpenEdu-RLP

Stand: 01.09.2022

1 Zielsetzung und Hintergrund

2 Gegenstand der Förderung

3 Hinweise und Details zu Rahmenbedingungen

4 Antragsverfahren und -kategorien

5 Förderzeitraum und Umfang der Förderung

6 Bestandteile der Projektskizzen

7 Begutachtungskriterien

8 Einreichungsfrist 

9 Informationen und Kontakt

Antragsformulare und begleitende Informationen sind auf der folgenden Website zu finden: https://www.vcrp.de/projekte/oer-programm

1 Zielsetzung und Hintergrund

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz (MWG) hat im Rahmen des Programms zur Stärkung der Digitalisierung an Hochschulen dem Virtuellen Campus Rheinland-Pfalz (VCRP) als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung aller staatlichen Hochschulen Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Konzeption, Organisation, Koordination und Durchführung eines Programms zur Förderung von Offenen Bildungsmaterialien (OER) in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Davon werden 900.000 Euro an die staatlichen Hochschulen (nach §1 HochSchG) durch die im Folgenden beschriebene Förderausschreibung verteilt.

Das OER-Programm soll modellhaft wirken und die rheinland-pfälzischen Hochschulen auf ihrem Digitalisierungsweg weiter stärken. Es soll darüber hinaus Impulse für den nachhaltigen und hochschulstrategisch integrierten Einsatz von offenen Bildungsmaterialien setzen, die Verankerung von OER in der Lehrpraxis voranbringen, sowie die Vernetzung und den Austausch von digitalen Lern- und Lehrmaterialien auf mehreren Ebenen befördern.

Das Programm ist Teil einer mehrdimensionalen Initiative zur OER-Förderung (OpenEdu-RLP), die neben der Öffnung von Bildungsmaterialien Maßnahmen der technischen Infrastruktur (OER-Plattform), des OER-Kompetenzaufbaus, der Vernetzung und des OER-Supports umfasst. Ihm liegen die folgenden Begründungslinien zugrunde.

Für Studierende stellt der Ausbau des Zugangs zu Bildungsmaterialien durch die digitale Verfügbarkeit eine herausragende Verbesserung der Studiensituation – insbesondere in der Corona-Pandemie – dar. Neben Medien in Textform werden immer mehr auch ergänzende Medienformate nachgefragt (wie bspw. Lehrvideos), besonders wenn es um die Vermittlung und Aneignung von Grundlagenwissen geht. Die Integration digitaler Bildungsressourcen in den hochschulischen Lehr- und Lernalltag ist als ein wichtiger Beitrag einer Qualitätssteigerung in Studium und Lehre anzusehen. Damit eng verbunden ist die Öffnung von Bildungsmaterialien als Open Educational Resources (OER). Der freie Zugang und die kostenlose Nutzung sind wesentliche Merkmale, aber ebenso die Möglichkeit der Bearbeitung und die Weiterverbreitung durch Andere kennzeichnen offene Bildungsmaterialien. Sie haben einen mehrfachen Nutzen für Studium, Lehre und wissenschaftliche Weiterbildung, wie bspw. die Förderung der Individualisierung von Lehr- und Lernprozessen, des Lernens in Kleingruppen, barrierefreie Zugänglichkeit von Lehr- und Lernmedien oder auch die größere Transparenz der Lehre durch offenen Austausch, externe Reviews und kontinuierliche (auch kollaborative) Verbesserung der Lehrmaterialien. Nicht zuletzt bieten sie die Möglichkeit der stärkeren Verzahnung von grundständigem, konsekutivem und weiterbildendem Studium.

In der Corona-Pandemie sind an den Hochschulen Bildungsmaterialien in großem Umfang digitalisiert worden. Die entstandene Vielzahl und Vielfalt an digitalen Inhalten eröffnet eine besondere Gelegenheit der Öffnung und des Austauschs von Bildungsmaterialien. Mit ihrer Öffnung sind Vorteile in der Flexibilisierung von Studium und Lehre verbunden, indem die Lernenden zeitlich unabhängig die Lerninhalte vor- oder nachbereiten und die Bereiche intensivieren können, in denen sie ein besonderes Interesse mitbringen, in denen sie Verständnisschwierigkeiten haben bzw. eigene Kompetenzdefizite sehen. Diese Formen der Flexibilisierung sind beim Studieneinstieg ebenso wie im weiteren Verlauf des Studiums von großer Bedeutung. Sie spielen eine besondere Rolle, wenn Studienorganisation oder
-abläufe – wie in der Corona-Pandemie – unsicher und volatil sind.

Mit OER wird ebenso die Zielsetzung des Wissenstransfers in Wirtschaft und Gesellschaft (Third Mission) sowie ihre konjunkturell als auch gesamtwirtschaftlich resilienzfördernde Wirkung adressiert. OER ist eine neue Form des Transfers, die nicht nur im Kontext der wissenschaftlichen Weiterbildung zur Geltung kommt, sondern nun auch aus den grundständigen Hochschulbereichen heraus zu wirken vermag. Die Öffnung hochschulischer Bildungsressourcen erzielt einen wirtschaftlichen und konjunkturellen Effekt durch einen erweiterten Kompetenzaufbau zur Deckung arbeitsmarktlicher Bedarfe in innovativen, zukunftsorientierten Themen- und Handlungsbereichen. Insofern bietet das OER-Programm die Möglichkeit, einen wesentlichen Beitrag zur Beschäftigungsfähigkeit sowie größerer wirtschaftlicher Stabilität und Resilienz zu leisten, gerade in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie.

Das OER-Programm setzt Empfehlungen sowie Strategien auf mehreren Ebenen um und basiert auf einer Reihe von Vorarbeiten:

  • Im internationalen Kontext steht das OER-Programm im Einklang mit der Agenda der Vereinten Nationen: „OER leisten einen direkten Beitrag zur Umsetzung der Agenda Bildung 2030 (Sustainable Development Goal 4): Offene Bildungsmaterialien besitzen ein besonderes Potenzial, die dort verankerten Ziele umzusetzen – inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung für alle Menschen sicherzustellen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen zu fördern.“ (UNESCO 2019).
  • Auf länderübergreifender Ebene steht es in Bezug zu den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Digitalisierung in der Hochschullehre (KMK-Empfehlungen zur Digitalisierung in der Hochschullehre v. 14.03.2019, S. 5). Eine Reihe weiterer Bundesländer investieren derzeit ebenso in die OER-Förderung (wie bspw. ORCA.NRW, Hamburg Open Online University, ZOERR Baden-Württemberg, Twillo Niedersachsen, Future Skills Schleswig-Holstein, HessenHub, VHB Bayern, Sachsen Fellowship Programm oder auch BrandenbOERg u.w.). In dem Kooperationsnetzwerk OER (KNOER, siehe www.kn-oer.de) kümmern sich Landeseinrichtungen und -initiativen wie der VCRP um eine länderübergreifende Abstimmung sowie die Vernetzung OER-förderlicher Infrastrukturen und Unterstützungsdienste.
  • Auf Landesebene ist insbesondere die Digitalstrategie Rheinland-Pfalz zu nennen (siehe Pressemitteilung des MWG vom 27.04.2018), in der die Landesregierung den Einsatz von Open Educational Resources und das Auflegen des OER-Programms formuliert (Digitalstrategie RLP 2018, S. 46). Auf dieser Grundlage wurde bereits die (technische) OER-Plattform www.openedu-rlp.de aufgebaut. Zusammen mit den Vorarbeiten des VCRP bezüglich Angeboten des OER-Kompetenzaufbaus (VCRP-E-Cademy und OER@RLP) erfolgt nun mit dem OER-Programm ein weiterer Baustein der ganzheitlichen OER-Beförderung.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Öffnung von Bildungsmaterialien und die Umsetzung der damit in Verbindung stehenden Transformationskonzepte. Die Konzepte können aus Sicht von Lehrenden, Studiengangsverantwortlichen, Fachbereichen, Hochschulen oder in Antragsverbünden kooperierenden Hochschulen formuliert werden.

Prinzipiell sind alle inhaltlichen Bereiche für eine Transformation in OER geeignet. Die Öffnung von Bildungsmaterialien kann sich also sowohl auf fachliche als auch auf überfachliche Inhalte beziehen, sofern sie curricular integriert sind und die unten genannten Anforderungen erfüllen. Ebenso können sie sich auf die verschiedenen Kompetenzniveaus der akademischen Lehre beziehen und Bestandteil von Bachelor-, Master- oder weiterbildenden Studiengängen sein.

Für das Verständnis von offenen Bildungsmaterialien (Open Educational Resources, OER) wird die Definition der UNESCO herangezogen, die im Rahmen der „Pariser Erklärung“ im Jahre 2012 auf dem OER-Weltkongress formuliert wurde.

OER sind demnach

„Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen in Form jeden Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt. Das Prinzip der offenen Lizenzierung bewegt sich innerhalb des bestehenden Rahmens des Urheberrechts, wie er durch einschlägige internationale Abkommen festgelegt ist, und respektiert die Urheberschaft an einem Werk.”

(UNESCO, Butcher 2013, S. 6,
https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-04/Was_sind_OER__cc.pdf)

OER können in ihrer Granularität variieren und sowohl einzelne Materialien als auch Lernobjekte, Lektionen bis hin zu ganzen Kursen sein. Auch können sie sich in verschiedenen Medienarten formieren, wie bspw. Text, Bild, Ton, Video bzw. Kombinationen daraus. OER sind didaktisch vielfältig und werden immer mehr zum Bestandteil als auch zum Ausdruck von innovativen Lehr- und Lernszenarien.

Die in dem hier ausgeschriebenen OER-Programm entstehenden OER müssen neben dem Kriterium der Digitalität und den offenen Lizenzen weitere Anforderungen erfüllen. Sie werden in der aktuellen Lehrpraxis verwendet, über die nächsten Jahre aktuell gehalten und sind in die Curricula integriert, d.h. es sollen vitale Bildungsmaterialien sein. Zudem sind sie didaktisiert, d.h. es handelt sich bei den OER nicht um reine Fachinhalte, sondern sie sind durch weitere didaktische Bestandteile zur Lernunterstützung angereichert, wie bspw. um (Selbstlern-) Aufgaben, Reflexions-, Feedback- oder Assessment-Elemente.

Die Öffnungs- und Transformationskonzepte können sich auf einzelne Lehrmodule als auch auf (Teil-)Bereiche von Curricula oder auch auf transversale Modulgruppen beziehen. Dabei steht nicht die inhaltliche Neuentwicklung im Vordergrund, sondern beabsichtigt ist eine Öffnung durch die Transformation vorhandener, bereits im Einsatz befindlicher und curricular verankerter Lehr- und Lernangebote.

Bestenfalls sind die vorhandenen Materialien bereits für eine Öffnung geeignet, dann ist meist lediglich eine Metadaten-Deklaration sowie Lizenzierung vorzunehmen und die Materialien können öffentlich verfügbar gemacht werden. Fallweise sind jedoch zusätzliche Transformationsarbeiten erforderlich, um die Voraussetzungen für eine Öffnung zu schaffen. Diese können sich auf verschiedene Handlungs- bzw. Maßnahmenbereiche beziehen.

Im Folgenden werden drei wichtige Transformationsbereiche genannt.

  • Didaktische Transformation

Eine Transformation vorhandener Materialien kann im Bereich der Didaktisierungen erforderlich werden, bspw. durch Ergänzungen oder Anpassungen von oben bereits genannten (Selbstlern-)Aufgaben, Reflexions-, Feedback- oder Assessment-Elementen. Im Falle eines Selbstlernszenarios können bspw. Aktivierungen und Feedbackelemente adäquat sein, für die Anreicherung eines Präsenzszenarios möglicherweise neue Prüfungselemente. Sind die Materialien Bestandteil eines (aktiv oder passiv) betreuten Blended-Learning- bzw. eines jüngst an Bedeutung gewonnenen hybriden Szenarios (Teilnahme vor Ort als auch online) kann die Anpassung bzw. Überarbeitung von Aufgaben notwendig werden.

  • Technische Transformation

Erforderlich kann auch eine technische Transformation der Materialien sein, bspw. um sie öffentlich zugänglich zu machen, von Lernenden und Lehrenden genutzt oder auch um weiterverarbeitet werden zu können.

  • Rechtliche Transformation

Maßnahmen der Anpassung können auch erforderlich werden, um urheber- oder nutzungsrechtliche Bedingungen zu beachten und die Voraussetzungen für eine freie Lizenzierung zu schaffen, bspw. durch Substitution, Neuerstellung oder dem Erwerb von Rechten zur Öffnung einzelner Medienelemente.

Weitere Hinweise und Anregungen zur Transformation werden in den begleitenden Informationen gegeben.

3 Hinweise und Details zu Rahmenbedingungen

Die im Rahmen dieser Ausschreibung transformierten OER sind für eine Dauer von mindestens fünf Jahren öffentlich abrufbar bereitzustellen.

Sie sind auf der landesweiten OER-Plattform OpenEdu-RLP mindestens als Referenz (mit Link zu den entsprechenden öffentlich abrufbaren Inhaltsdateien) zu hinterlegen und sollten darüber hinaus möglichst auf OpenEdu-RLP als Inhaltsdatei hochgeladen und veröffentlicht werden.

Die Inhaltsdateien der OER können alternativ auch auf eigenen Repositorien mit entsprechenden Metadaten und URL zum Download öffentlich bereitgestellt und in OpenEdu-RLP lediglich als Referenz eingepflegt werden. Die eigene Bereitstellung ist in diesem Fall in der eingereichten Projektskizze darzustellen.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Mehrwerte der Plattform OpenEdu-RLP. Verwendet wird eine spezielle Software für OER-Referatorien und
-Repositorien (edu-sharing), mit der eine Reihe von Arbeitserleichterungen sowie OER-spezifischen Funktionalitäten verbunden ist und die auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz angepasst wurde (hochschulbezogene Subdomains und Arbeitsbereiche). Die Vorzüge liegen in einer geführten Metadaten-Verschlagwortung, Lizenzierung und fachlichen Klassifizierung. Ermöglicht wird die Einordnung in Sammlungen, Interoperabilität und der Integration der Medien in andere Bildungssoftware (wie bspw. gängige Learning-Management-Systeme (LMS)). Sie lässt die Bildung von Arbeitsgruppen oder institutionellen Bereichen zu und unterstützt das kollaborative Arbeiten entlang von Redaktionsprozessen und Verwalten eines persönlichen Arbeitsbereichs.

Insbesondere umfangreiche OER setzen sich aus kleinteiligeren OER-Materialien zusammen, wie bspw. Fotos, Grafiken, Videos und (interaktiven) Inhalten, die ihrerseits unter offenen Lizenzen stehen und Teil der Öffnung sind. Um nicht nur die Nachnutzung des Ganzen, sondern auch der kleineren freien Bestandteile zu erleichtern, sind diese auch als einzelne Materialien gesondert auf der Plattform OpenEdu-RLP hochzuladen bzw. zu referenzieren und mit Metadaten zu versehen.

Im Folgenden werden weitere Anforderungen an die OER formuliert, die im Rahmen der Förderausschreibung zu beachten sind. Ausführlichere Erläuterungen sind im begleitenden Informationsangebot auf der Projekt-Webseite zu finden.

  • Lizenzierung

Die in den Förderprojekten zu öffnenden digitalen Lehrmaterialien sind unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen. Unter den offenen Standards ist möglichst der Standard Creative Commons (CC) zu verwenden und hier insbesondere CC-0, CC-BY oder CC-BY-SA (in der aktuellen Version 4.0). Andere CC-Lizenzen, wie CC-BY-NC oder CC-BY-ND sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sollten jedoch vermieden werden bzw. sind für Ausnahmefälle plausibel zu begründen. Die begleitenden Informationen unterstützen bei der Wahl der Lizenzierung.

  • Metadaten

Die transformierten Materialien sind mit entsprechenden Metadaten zu versehen, wie sie auf der landesweiten Plattform OpenEdu-RLP bei der Eingabe als Referenz bzw. beim Hochladen und Veröffentlichen abgefragt werden. Weitere Hinweise zu den relevanten Metadaten sind im begleitenden Informationsangebot der Ausschreibung zu finden. Die Plattform OpenEdu-RLP orientiert sich an dem Metadatenstandard LOM for Higher Education (siehe hierzu den folgenden Link: https://dini-ag-kim.github.io/hs-oer-lom-profil/latest)

  • Barrierefreiheit

Die transformierten Materialien sind soweit möglich barrierefrei zu gestalten. Weitere Erläuterungen zur Barrierefreiheit sind in den begleitenden Informationen zu finden.

  • Technik und Nachnutzung

Bei der Öffnung und Bereitstellung der Materialien wird die Verwendung von offenen oder gängigen proprietären Dateiformaten erwartet; geschlossene Dateiformate, die Anderen das Ändern oder Weiterverarbeiten erschweren, sind zu vermeiden. Wünschenswert ist die Bereitstellung von Ausgabeprodukten einschließlich der Quelldateien, um die Nachnutzung, das Weiterverarbeiten und Remixen zu erleichtern.

Die vorliegende Förderausschreibung möchte dazu beitragen, die im hochschulischen Arbeitsalltag bereits genutzten bildungstechnologischen Systeme mit dem OER-Referatorium/-Repositorium in Verbindung zu bringen, nicht zuletzt um auch Redundanzen zu vermeiden. Hierfür existieren bereits Integrationen und Plug-In-Lösungen zu den wichtigsten Learning-Management-Systemen, insbesondere zu dem landesweiten LMS OpenOlat oder auch zu anderen LMS wie Moodle, Ilias oder StudIP. Dieser Weg der Interoperabilität soll schrittweise weiterverfolgt werden. Der VCRP nimmt hierzu gerne Fragen und Anregungen an.

Die Förderausschreibung möchte insbesondere zur Öffnung von videobasierten Bildungsressourcen beitragen. Hierbei empfehlen wir die Nutzung des Videoservers RLP. Jede antragsberechtigte Hochschule verfügt über eine eigene Instanz. Verwendet wird das Video-Content-Management-System Panopto, das Vorteile in der Streaming-Performanz und der Handhabung von Videos im Lehr- bzw. Lernkontext mitbringt.

Auf die Plattform OpenEdu-RLP können zwar Videos direkt hochgeladen und veröffentlicht werden, aus Sicht der Lernenden, Gründen der Performanz und Usability ist hier jedoch oftmals die Verwendung des Videoservers-RLP zu empfehlen. In OpenEdu-RLP ist dann lediglich die Referenz und Metadaten-Deklaration vorzunehmen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den VCRP.

Die studentische Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. Zwar sieht die Plattform OpenEdu-RLP aktuell Publikationsrechte nur für Lehrende und Mitarbeitende der Hochschulen vor. Allerdings kann die Veröffentlichung von Materialien durch Lehrende bzw. Mitarbeitende im Rahmen von studentischen Projekten erfolgen oder durch individuelles Upgraden der Rechte. Der VCRP steht hier ebenfalls gerne zur Verfügung.

Der VCRP steht bei Fragen zu allen oben genannten Punkten sowohl bei der Antragstellung als auch bei der späteren Umsetzung der skizzierten Projekte bereit.

4 Antragsverfahren und -kategorien

OER-Fördervorhaben können durch das Einreichen von Projektskizzen beantragt werden. Antragsberechtigt sind die rheinland-pfälzischen Hochschulen (nach § 1 des HochSchG), ihre Fachbereiche, Studiengangsverantwortliche oder auch ihre hauptamtlich Lehrenden. Lehrbeauftragte müssen über die Laufzeit einer Struktureinheit der Hochschule angehören und können die Projektskizze über die Studiengangsverantwortlichen oder Fachbereiche einreichen.

Die Anträge sind über die Hochschulleitungen bzw. in Abstimmung mit diesen einzureichen. Eine entsprechende Bestätigung ist in den Antragsvorlagen vorgesehen. Möglich und erwünscht sind Verbundanträge mit Beteiligung mehrerer antragsberechtigter Hochschulen. Jede Hochschule kann mehrere Anträge einreichen (die sich in diesem Fall auf unterschiedliche Bereiche beziehen können).

Projektanträge sind in den drei folgenden Kategorien möglich:

A. Kleine OER-Lernelemente und Objekte

Selbst große OER setzen sich aus vielen kleinen offenen Bildungsressourcen zusammen. Diesen Ressourcen ist die Kategorie A gewidmet. Hier soll die Öffnung von kleinen Lerneinheiten gefördert werden, z. B. Kurse mit geringerem Umfang, auch einzelne Objekte, wie Grafiken, Fotos, Texte, Videos, Audiodateien und interaktive Elemente, die curricular in einen Lehrkontext integriert werden können, fallen in diese Kategorie. Gefördert werden sowohl die Anpassung, als auch die Substitution von lizenzrechtlich eingeschränkten Elementen gegen Elemente unter offener Lizenz oder der Erwerb von Rechten, um einzelne Medienelemente einer bestehenden Lehr- und Lernressource zu öffnen.

Projektanträge der Kategorie A können bis zu 5.000 Euro gefördert werden.

B. Größere OER-Projekte im Einzelantrag

Kategorie B zielt auf die Förderung von OER-Projekten in größerem Umfang und ihre organisatorische Verankerung in Studiengängen, Fachbereichen oder auch über Fachbereiche hinweg ab. Sie können sich auf die Öffnung z.B. ganzer Kurse, Module, Modulgruppen oder Teil-Curricula beziehen. Dabei sind auch Konzepte denkbar, die sich auf den unterstützenden Personaleinsatz zur Sichtung, Transformation und Öffnung von größeren Inhaltsbereichen auf der Ebene von Studiengängen, Fachbereichen oder auch über Fachbereiche hinweg beziehen.

Einzelanträge der Kategorie B können bis zu 50.000 Euro gefördert werden.

C. Größere OER-Projekte im Verbundantrag

Kooperation und gemeinsame Nutzung von Bildungsressourcen ist einer der Grundgedanken von OER. Sie bieten sich bspw. im Grundlagenbereich oder im transversalen Bereich an, können aber auch bspw. zwischen Studiengängen oder Fachbereichen sinnvoll sein, in denen sich die Kooperationsbeteiligten curricular komplementieren. Die Öffnung von Materialien als OER erleichtert ihren Austausch und die gemeinsame Nutzung insbesondere durch die offene Lizenzierung ebenso wie die Möglichkeit der Bearbeitung und den Zuschnitt auf die jeweiligen Kontexte. Die Kooperation zwischen rheinland-pfälzischen Hochschulen wird in dieser Ausschreibung ausdrücklich begrüßt. Sie können sich auf Ansatzpunkte wie unter B beschrieben beziehen und dabei von der Transformation einzelner Lernobjekte, Lektionen, Kursen, Modulen bis hin zu Modulgruppen oder Teilen von Curricula reichen. Denkbar sind auch Konzepte zur gemeinsamen Unterstützung in der Transformation und Öffnung von Bildungsressourcen.

Verbundanträge können bis zu 150.000 Euro gefördert werden.

Die genannten Ansatzpunkte der oben beschriebenen Antragskategorien sind in erster Linie als beispielhafte Anregungen und weniger als setzende Einschränkungen zu verstehen. D.h. in den Projektskizzen soll es auch um die Formulierung eigener Ideen und an die spezifischen Rahmenbedingungen angepasste Konzepte gehen.

Mit der Beantragung sichern die Antragstellenden den Einsatz der OER in den Lehrveranstaltungen der Hochschule und das Bereitstellen (als Referenz oder Content) mit entsprechenden Metadaten auf der landesweiten Plattform OpenEdu-RLP zu. Auf OpenEdu-RLP sind für jede Hochschule Bereiche mit entsprechenden Subdomains vorbereitet, die ggfs. selbst administriert und gestaltet werden können.

Die Antragstellenden erklären sich zudem bereit, nach Ablauf des Vorhabens einen Kurzbericht zu verfassen und an einer vom VCRP durchgeführten Begleitevaluation teilzunehmen. Die Berichtspflicht wird möglichst effizient und mit überschaubarem Aufwand für die Antragstellenden gestaltet. In der Antragskategorie A erfolgt die Meldung der OER-Veröffentlichung, bei den Kategorien B und C ist ein Kurzbericht zu liefern, dessen Vorlage noch erstellt wird.

Mindestbestandteil der zu beantragenden Vorhaben ist eine Bestandsaufnahme bereits vorhandener OER (eigenes und Fremdmaterial) sowie das entsprechende Hinterlegen bereits vorhandener eigener OER (mindestens als Referenz) auf der Plattform OpenEdu-RLP.

Die eingereichten Projektskizzen werden durch eine Jury mit RLP-externer Beteiligung sowie dem VCRP (formale Prüfung) begutachtet und im Falle der Auswahl für eine Förderung vorgeschlagen. Die Förderzusage der ausgewählten Antragsskizzen erfolgt möglichst zeitnah.

5 Förderzeitraum und Umfang der Förderung

Eine Förderung ist bis Ende 2023 möglich. Die Maßnahmen können ab 01.01.2023 beginnen. Die OER sind spätestens bis Ende 2023 zu veröffentlichen.

Kleine OER-Projekte (A) können bis zu einer Höhe von 5.000 Euro, größere OER-Projekte als Einzelanträge bis zu einer Höhe von 50.000 Euro und Verbundanträge (Beteiligung von mindestens zwei Hochschulen gemäß § 1 HochSchG) bis zu einer Höhe von 150.000 Euro gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den genannten Beträgen um Obergrenzen handelt, sodass auch plausible Konzepte zur Öffnung von OER mit Finanzbedarfen unterhalb der Maximalbeträge förderfähig sind.

Beantragt werden können Personal-, Sach- und Reisemittel zur Umsetzung der skizzierten Maßnahmen. Sie sind in einer tabellarischen Finanzkalkulation (siehe Vorlage) darzulegen. Die Finanzkalkulation der Kategorie A besteht lediglich aus einer groben Übersicht der geplanten Kosten. Bei den Projektkategorien B und C sind etwas ausführlichere Angaben zu machen. Genauere Informationen zur Finanzkalkulation erhalten Sie im Abschnitt „i. Aufwands-und Finanzplanung“ in Kapitel 6. Die Vorlagen zur Finanzkalkulation stehen auf der Website https://www.vcrp.de/projekte/oer-programm zum Download bereit.

In der Finanzplanung ausgewiesen werden können ggfs. Eigenanteile, die in die Umsetzung eingebracht werden.

Die Mitwirkung von nicht antragsberechtigten Kooperationsbeteiligten ist erwünscht, jedoch nicht förderfähig.

Die Mittel werden vom VCRP durch Weiterleitung an die jeweilige/n Hochschule/n bereitgestellt und sind an Antragstellende und jeweilige Hochschule/n gebunden.

6 Bestandteile der Projektskizzen

Die Förderanträge in Form von Projektskizzen sind per E-Mail an die Adresse
oer-programm@vcrp.de zu richten. Die entsprechenden Vorlagen können auf der folgenden Seite abgerufen werden: https://www.vcrp.de/projekte/oer-programm

Bei Projektskizzen der Kategorie A ist ein maximaler Umfang von fünf Seiten vorgesehen. Skizzen der Kategorie B sollten eine maximale Seitenzahl von acht Seiten und Skizzen der Kategorie C von zehn DIN A4-Seiten umfassen.

Zu verwenden sind die Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand zwischen 1,0 und 1,5.

Das Deckblatt (einfach signiert) und der Antragstext sind als PDF-Datei einzureichen, ergänzt um den Anhang der Finanzkalkulation (als *.xlsx) sowie ggfs. einen oder mehrere Letter of Intent/s der Kooperationsbeteiligten. Bitte achten Sie auf eine einheitliche Benennung aller Dateien und reichen Sie möglichst eine zusammengefasste PDF-Datei zuzüglich der Finanzkalkulation als XLSX-Datei ein. Sofern Sie mehrere Anhänge als PDF-Dateien einreichen, verwenden Sie bitte das folgende Schema:

antragstellende_projektname_projektskizze.pdf
antragstellende_projektname_finanzkalkulation.xlsx
antragstellende_projektname_letterofintent.pdf
antragstellende_projektname_anhang1.pdf
antragstellende_projektname_anhang2.pdf

Die Projektskizzen gliedern sich in die folgenden Antragselemente:

a) Kurzbeschreibung

Beschreiben Sie hier die wesentlichen Eckpunkte Ihrer Antragsskizze.

b) Zielsetzung

Beschreiben Sie hier die wesentlichen Ziele Ihres Antragsvorhabens und skizzieren Sie, wie Sie dieses Vorhaben in die Strategien von Studiengang, Fachbereich oder Hochschule eingliedern wollen.

c) Reichweite bzw. erwartete Nutzung

Hier können Sie die von Ihnen erwartete Nutzung der OER beschreiben. Erläutern Sie ggf., welche Maßnahmen Sie ergreifen wollen, um die OER in Ihre Lehrkontexte einzubinden und wie viele Lernende daran teilnehmen werden. Bei Verbundprojekten beschreiben Sie bitte auch den Austausch zwischen den Hochschulen und wie eine Quernutzung vorgesehen ist.

d) Didaktisches Konzept

Legen Sie hier dar, welche didaktischen Überlegungen Sie Ihrer OER zugrunde legen und wie die didaktischen Elemente (Lernziele/-ergebnisse, Lehr-Lernformate und -Methoden, Lehr-Lernaktivitäten, ggfs. Prüfungen etc.) aufeinander abgestimmt sind (Constructive Alignment).

Darüber hinaus können Sie beschreiben, ob es sich bei Ihrer OER um Selbstlernmaterial, um ein durch Lehrende betreutes Lehr-Lernkonzept handelt, ob es in Präsenz- und/oder in Hybridform angewendet werden soll und ob es Merkmale wie Interaktivität o.ä. aufweist. Weiterhin kann hier ggf. beschrieben werden, welche innovativen Methoden angewendet werden.

e) Inhaltliche Bereiche, curriculare Einbettung, Workload

Bitte beschreiben Sie, wie das erstellte Material in das Curriculum eingebunden werden soll und ggfs. wie hoch der Workload für die Studierenden ist (z.B. in Stunden oder SWS). Beschreiben Sie auch, welche Themen und curriculare Bereiche abgedeckt sind.

Begründen Sie die Auswahl der Themen, gehen Sie auf ihre Bedeutung innerhalb des Curriculums ein und stellen Sie dar, ob es sich um Grundlagen- oder Innovationsthemen handelt.

f) Arbeitsplanung und -ergebnisse

Geben Sie an, in welchen Schritten Sie vorgehen möchten, wer bei welchen Aktivitäten beteiligt ist und skizzieren Sie grob die zeitliche Maßnahmenverteilung.

Gehen Sie bei Verbundanträgen insbesondere auf die Arbeitsteilung und die Synergien der Zusammenarbeit ein.

g) Beteiligte

Gehen Sie hier auf die beteiligten Personen, Studiengänge, Fachbereiche und Hochschulen ein. Beschreiben Sie falls zutreffend eine studentische Beteiligung.

h) Vorhandene Vorarbeiten

Legen Sie vorhandene eigene oder fremde OER in dem adressierten Bereich dar.

Sofern also Vorarbeiten wie inhaltliche, mediale oder planerische Elemente vorliegen, auf die Sie bei der Arbeit an Ihrem Projekt zurückgreifen können, führen Sie diese im Antragselement bitte auf.

Sollte es sich bei ihrem Antrag um ein Projekt handeln, das auf einem bereits begonnenen oder abgeschlossenen, anderweitig geförderten Projekt aufbaut, stellen Sie dies bitte ebenfalls dar.

Beschreiben Sie auch, ob Sie oder Ihr Team sich bereits mit OER und/oder offenen Lizenzen befasst oder sogar offene Bildungsressourcen erstellt haben.

i) Aufwands- und Finanzplanung

Bitte nennen Sie die Gesamtkosten und die Aufteilung in Personal-, Sach- und Reisekosten, in Verbundprojekten entsprechend aufgeteilt auf die beteiligten Hochschulen, sowie ggfs. Ihre Eigenanteile.

Für eine genaue Aufstellung der Finanzplanung nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Dokument zur Finanzierungskalkulation.

Projekte der Kategorie A können das vereinfachte Dokument mit der Bezeichnung „finanzierung_kat_a.xlsx“ nutzen. Projekte der Kategorien B und C füllen bitte das gesamte Dokument mit der Bezeichnung „finanzierung_kat_bc.xlsx“ aus, in dem Daten zu Personal- und Sachmitteln sowie Reisekosten auszufüllen sind.

j) Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit

Beschreiben Sie hier, wie die Qualität der Materialien gesichert wird, wie sie zukünftig aktuell gehalten werden und wie der OER-Gedanke nachhaltig in Strategien des Fachbereichs, Studiengangs oder der Hochschule einfließt.

In der Antragskategorie A kann je nach Größe der OER die Erläuterung der jeweiligen Punkten a) bis j) weniger ausführlich oder nicht erforderlich sein. Allerdings ist es empfehlenswert, Ihre OER so detailliert wie nötig zu skizzieren.

Die mit der Einreichung übermittelten personenbezogenen Daten werden lediglich zum Zwecke der Antragsbearbeitung gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens wieder gelöscht.

7 Begutachtungskriterien

Die eingereichten Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien begutachtet.

  • Umfang der OER
    In welchem Umfang werden Materialien als OER geöffnet? (Als Indikatoren können Anzahl, Größe, CP, Workload o.ä. gelten)
  • Einbettung in Curricula, Fachbereiche bzw. Hochschule
    In welche Curricula sind die Materialien eingebettet? Ist ihre Verwendung auch in Zukunft plausibel zu erwarten? Wie ist das beschriebene Konzept in Studiengang, Fachbereich oder Hochschule eingebettet (insbesondere Kategorie B und C)?
  • Schlüssigkeit des didaktischen Gesamtkonzepts
    Ist das didaktische Gesamtkonzept schlüssig? Sind die didaktischen Elemente (wie bspw. Inhaltedarbietung, Methoden, Aufgaben und Aktivierung, Feedback, Assessment) aufeinander abgestimmt und führen zur Erreichung der Lehr- und Lern- bzw. der Kompetenzziele (Constructive Alignment)?
  • Didaktisierung
    Sind die Materialien sinnvoll und adäquat didaktisiert?
  • Angemessenheit der Finanzplanung
    Stehen die kalkulierten Kosten in angemessener Relation zu Umfang der Transformation und Öffnung der Materialien bzw. zur Umsetzung des dargelegten Konzepts?
  • Reichweite und erwartete Nutzung
    Wie viele Studierende werden die OER im Rahmen der Veranstaltungen voraussichtlich nutzen?
  • Übertragbarkeit und Nutzungsmöglichkeit durch Andere
    Sind die Materialien so beschaffen, dass sie für eine Übertragbarkeit auf andere Bereiche geeignet sind? Wie groß ist die Relevanz der Nutzung in anderen Bereichen und ihre Bedeutung in den Curricula (Grundlagen, Vertiefungs- bzw. Wahlinhalte, „große“ Fächer und Studiengänge)?
  • Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit
    Sind die Materialien in geeignete Qualitätssicherungsverfahren eingebunden? Gibt es eine plausible Perspektive für einen mittel- bis langfristigen Einsatz im Curriculum und die Pflege und Aktualisierung der Materialien?
  • Synergien durch Verbund mehrerer Hochschulen
    Wird das Vorhaben im Verbund mit weiteren antragsberechtigten Hochschulen (und ggfs. weiteren Kooperationsbeteiligten) durchgeführt? Werden die Synergien der Kooperation deutlich?
  • Berücksichtigung von Microcredentials
    Verfolgt das beantragte Vorhaben den Ansatz von Microcredentials oder berücksichtigt es diesen plausibel als konzeptionellen Bestandteil?

Da das OER-Programm im Schwerpunkt auf die Transformation und Öffnung vorhandener Materialien ausgerichtet ist, kommt dem Kriterium des Umfangs der OER eine besondere Bedeutung zu.

Positiv beurteilt werden Ansätze der Vernetzung von Hochschulen und des Content-Sharings, d.h. des systematischen Austauschs von offenen Bildungsmaterialien zwischen mehreren Hochschulen. Ebenso positiv zu beurteilen ist die konzeptionelle Einarbeitung von Microcredentials (siehe hierzu HRK 2020 und Europäische Kommission 2021).

8 Einreichungsfrist

Die Antragsskizzen sind bis zum 30.11.2022 einzureichen (oer-programm@vcrp.de).

Danach eingehende Beantragungen sind nicht ausgeschlossen, können aber möglicherweise aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

Sollte der vorliegende Aufruf zur Einreichung von Projektskizzen nicht ausreichend Resonanz erfahren oder zu wenig geeignete Projektskizzen eingehen, führt der VCRP gegebenenfalls einen weiteren Aufruf zur Einreichung durch.

9 Informationen und Kontakt

Der VCRP begleitet das OER-Programm während der Antragsphase als auch in der Umsetzung mit einer Reihe von Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten.

Umfassende Informationen und Kontaktdaten sind auf der Projekt-Website zu finden:

https://www.vcrp.de/projekte/oer-programm

Dort werden zudem FAQs und Anregungen zur Gestaltung von OER hinterlegt.

Der VCRP begleitet bei der Antragstellung sowie bei der späteren Umsetzung der Vorhaben und steht als Ansprechpartner zur Seite.

Für schriftliche Anfragen sowie das Einreichen der Antragsskizze verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse

oer-programm@vcrp.de

Sie erhalten i.d.R. innerhalb eines Werktages eine Eingangsbestätigung.